Unterrichtsgebühren - Auszug aus der aktuellen Gebührensatzung

Jahresgebühr für den Unterricht der Musikschule

Unterrichtsform

Jahresgebühr
Tarif A*

Jahresgebühr
Tarif B*

Jahresgebühr
Tarif C*

Eltern-Kind-Gruppen

208,00 €

156,00 €

-

Musikalische Früherziehung/
Grundausbildung/Vorschultanz

192,00 €

144,00 €

-

Instrumentaler Klassenunterricht
- bis 15 Schüler
- mehr als 15 Schüler


192,00 €
140,00 €


144,00 €
104,00 €

-

Gruppenunterricht 30 min. 2 Schüler

352,00 €

264,00 €

396,00 €

Gruppenunterricht 45 min. 2 Schüler

446,00 €

336,00 €

504,00 €

Gruppenunterricht 45 min. 3 Schüler

400,00 €

300,00 €

466,00 €

Gruppenunterricht 45 min. 4 - 6 Schüler

352,00 €

264,00 €

422,00 €

Gruppenunterricht 60 min. 3 Schüler

506,00 €

380,00 €

590,00 €

Gruppenunterricht 60 min. 4 – 6 Schüler

432,00 €

324,00 €

518,00 €

Einzelunterricht 30 min.

534,00 €

402,00 €

622,00 €

Einzelunterricht 45 min.

734,00 €

552,00 €

882,00 €

Tanzunterricht 45 min.

218,00 €

164,00 €

262,00 €

Tanzunterricht 90 min.

424,00 €

320,00 €

512,00 €

Ergänzungsfächer ohne Hauptfach

208,00 €

156,00 €

240,00 €

Ergänzungsfächer mit Hauptfach

kostenfrei

kostenfrei

kostenfrei

Chor, Orchester, Spielkreise ohne Hauptfach

80,00 €

60,00 €

88,00 €

Chor, Orchester, Spielkreise mit Hauptfach

kostenfrei

kostenfrei

kostenfrei

 *Tarif B ist maßgeblich für Einwohner des Landkreises Meißen (bis auf Ketzerbachtal und Göditz) unter 21 Jahren, Tarif A für alle anderen Schüler unter 21 Jahren, Tarif C für alle über 21 Jahre (bzw. 25 Jahre) - siehe §1 der Gebührensatzung.

Aufnahmegebühr 

  • einmalig: 6,00 €

Leihgebühr für Instrumente:

  • Kinderinstrumente und 4/4-Instrumente während der ersten beiden Leihjahre (monatlich): 6,00 €
  • 4/4-Instrumente ab dem 3. Leihjahr (monatlich): 10,00 €
  • Leihgebühr für Instrumente für Schüler im Projekt „Jedem Kind ein Instrument“: kostenfrei

Jedem Kind ein Instrument:

  • 1. Jahr 180,00 €
  • 2. Jahr 240,00 €

Für Schüler, die zu Beginn des Schuljahres unter 21 Jahre alt sind und im Landkreis Meißen ihren Erstwohnsitz haben, gilt Tarif B (fett gedruckt). Ansonsten gilt Tarif A für auswärtige bzw. Tarif C für erwachsene Schüler (siehe Gebührensatzung bzw. Zweckvereinbarung) .