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Zweckvereinbarung

Die Zweckvereinbarung ist ein Vertrag des Landkreises Meißen, als Aufgabenträger der Musikschule, mit den Gemeinden des Landkreises, um die Zusammenarbeit der Musikschule und den Gemeinden zu fördern und zu regeln.

Ziel dieser Zweckvereinbarung ist es, durch die Beteiligung der Gemeinden ein möglichst flächendeckendes Angebot der Musikschule im Landkreis Meißen sicherzustellen.

Im gesamten Landkreis haben alle Gemeinden außer Glaubitz und Gröditz die Zweckvereinbarung unterzeichnet.